Kreisfreie Stadt München, Alemania
Die Organhaftung von Geschäftsführern und Vorständen hat sich zu einem hohen Risiko entwickelt. Angesichts der teilweise schwindelerregenden Haftungssummen schafft auch die mittlerweile zum Standard von Anstellungsverträgen gehörende Verpflichtung zum Abschluss einer D&O-Versicherung nicht immer einen angemessenen Risikoausgleich. Kommt es zur Inanspruchnahme oder gar zur Haftung, rücken Fragen des Regresses gegen andere Organmitglieder in das Blickfeld. Der Beitrag beleuchtet dabei auftretende Fragen.
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