Nicht einheitlich beantwortet wird in Literatur und Rechtsprechung die Frage nach der Weitergeltung des Eigenkapitalersatzrechts über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des MoMiG hinaus. Zwar hat der Gesetzgeber mit Art. 103d S. 1 EGInsO eine Überleitungsvorschrift geschaffen, doch knüpft diese an die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens an. Die Rechtsprechungs- und Novellenregeln finden demnach Anwendung auf solche Fälle, in denen das Insolvenzverfahren vor dem 1.11.2008 eröffnet wurde. Ist die Eröffnung nicht erfolgt, müsste regelmäßig das neue, durch das MoMiG eingeführte Recht zur Anwendung gelangen, wovon in der Literatur jedoch Ausnahmen diskutiert werden. Die Frage nach dem anwendbaren Recht spielte vorab auch in einem Berufungsverfahren vor dem OLG Rostock eine Rolle, was nachfolgend näher ausgeführt wird.
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