Die Organschaftsreform im “Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts” regelt die Anerkennung als mögliche Organträger neu. Abgestellt wird auf eine funktionale Zuordnung der Organgesellschaft zu einer inländischen Betriebsstätte des Organträgers. Für nicht operativ tätige Holdinggesellschaften kann dies zu Problemen hinsichtlich der Organträgereignung führen. Verschärft wird das Problem durch die übergangslose Anwendung der Neuregelung ab 2012.
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