Paul Forst, Markus Suchanek, Wolfgang Klopsch
Wann ein Gewinnabführungsvertrag tatsächlich i.S.v. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 1 KStG durchgeführt und wann er es insbesondere nicht ist, kann auch nach der jüngst beschlossenen sog. “kleinen Organschaftsreform” heute in wesentlichen Teilen nur als offen angesehen werden. Dieser Beitrag greift das Thema in systematischer Hinsicht auf und arbeitet heraus, dass die Frage der tatsächlichen Durchführung in einem handelsbilanziellen Kontext zu sehen und eine ordnungsgemäße Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme keine “Punktlandung” ist.
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