Jürgen E. Milatz, Catarina Herbst
Nach mehr als achtmonatigem politischem Ringen zwischen Bundestag und Bundesrat ist das Gestaltungsmodell der Cash-GmbH nun doch vor der Bundestagswahl beendet worden. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat hatten einem Entwurf des Vermittlungsausschusses vom 5.6.2013 zugestimmt, der das Ende der Cash-GmbH besiegelt. In der Folge ist Art. 30 des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26.6.2013 (BGBl. I 2013, 1809 [1842]) in Kraft getreten und erklärt nunmehr “Cash” zu schädlichem Verwaltungsvermögen. Lange Zeit hatte Einigkeit zwischen den politischen Parteien nur in der Hinsicht bestanden, das steuerliche Gestaltungsmodell Cash-GmbH zügig unterbinden zu wollen. Nachdem der BFH in seinem Vorlagebeschluss an das BVerfG ausdrücklich betont hatte, dass die Cash-GmbH möglich ist und gerade keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, war klar, dass Eile geboten ist. Umstritten war jedoch die Umsetzung im Detail – zudem wurden mit der Zustimmung zur Beendigung der Cash-GmbH weitergehende politische Forderungen verknüpft.
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