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Die anwaltliche Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten: Endstation Interessenkonflikt?

  • Autores: Mark-Alexander Huth
  • Localización: Gmbh-Rundschau, ISSN 0016-3570, Nº. 19, 2013, págs. 1021-1024
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Streitige Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sowie zwischen Gesellschaftern untereinander stellen eine komplexe und für Mandanten kostspielige Rechtsmaterie dar. Die im Streit befindlichen Gesellschafter überziehen sich in aller Regel wechselseitig mit verschiedensten förmlichen Verfahren, insbesondere betreffend die Wirksamkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung, die Einziehung von Geschäftsanteilen sowie die Ausschließung von Gesellschaftern. Für den beratenden Rechtsanwalt stellt sich hierbei die Frage, inwieweit er neben dem von ihm vertretenen Gesellschafter (-Stamm) zusätzlich auch noch als Vertreter der Gesellschaft agieren darf, oder ob ihm dies aufgrund Wahrnehmung widerstreitender Interessen gemäß § 43a Abs. 4 BRAO versagt ist. Die Thematik ist aber auch für den Mandanten von erheblicher Bedeutung, da dieser im Regelfall zur Vermeidung von Reibungsverlusten Rechtsberatung “aus einer Hand“ bevorzugen und schon aus Kostengründen wenig Neigung verspüren wird, mit einer identischen Rechtsmaterie mehrere hochspezialisierte Wirtschaftskanzleien zu beauftragen.


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