Jürgen E. Milatz, Matthias Wegmann
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG und unter Berücksichtigung des ErbStG steuerlich zu qualifizieren sind, wenn diese Kapitalgesellschaften ausschließlich Anteile an anderen Kapitalgesellschaften – nach der Satzung treuhänderisch oder treuhandähnlich – halten. Nach einer kurzen Einführung in die Voraussetzungen einer steuerlichen Treuhand wird die Möglichkeit der Gründung einer Treuhand-GmbH angesprochen. Im Anschluss erfolgt eine Differenzierung der Auslegung der Beurteilung einer Treuhand-Gesellschaft im Rahmen des § 17 EStG, insbesondere bezüglich der Beteiligungshöhe, und im Zuge des ErbStG.
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