Das EU-Parlament hat am 12.6.2013 nach langen Beratungen die Richtlinie 2013/34/EU (im Folgenden: “EU-Bilanzrichtlinie“) verabschiedet, welche die bisherige Vierte und Siebente EG-Richtlinie ablöst. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über zentrale Novellierungen im Bereich der Rechnungslegung, wobei Konzernspezifika und das “Country by Country“-Reporting unberücksichtigt bleiben. Die Ausführungen ergeben zunächst, dass die europäische Rechnungslegung weiterhin durch eine Vielzahl von Mitgliedstaatenwahlrechten gekennzeichnet wird, welche die Vergleichbarkeit gefährden. Zudem sind im Rahmen der gekürzten Darstellung der neuen EU-Bilanzrichtlinie inhaltliche Verschiebungen in Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht (z.B. außerordentliche Erfolge, Nachtragsbericht) zu erkennen, die einen handelsrechtlichen Anpassungsbedarf erforderlich machen. Schließlich ergeben sich durch Konkretisierungen und Neujustierungen von Grundsätzen (z.B. wirtschaftliche Betrachtungsweise, Wirtschaftlichkeitsprinzip), Bewertungskonzeptionen (z.B. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, Rückstellungen) sowie der größenabhängigen Inhaltskomponenten des Anhangs (z.B. zu latenten Steuern) im Detail weitere zentrale Änderungen der Rechnungslegung, die durch den nationalen Gesetzgeber nur teilweise vorausschauend aufgefangen wurden.
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