Im zweiten Teil des Beitrags geht der Verfasser auf spezifische Problembereiche des europäischen Rechts ein, die für das Wirtschaftsstrafrecht von Bedeutung sind. Zugleich werden die Grenzen des „Effektivitätsprinzips“ aufgezeigt, die von den Grundrechtszusicherungen der EU und des Grundgesetzes gezogen werden. Der Verfasser betrachtet abschließend die praktischen Auswirkungen der europäischen Vollzugsprinzipien
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