Mit der Einführung von § 265c und § 265d StGB hat der Gesetzgeber erneut Sonderkorruptionsdelikte im Umfeld des § 299 StGB geschaffen und seine Bemühungen um den strafrechtlichen Schutz der Integrität des Sports sowie sportspezifischer Vermögensinteressen fortgeführt. Der Verfasser zeigt die zweifelhafte Legitimation der neuen Delikte sowie ihre vor dem Hintergrund des Regelungszwecks inkonsequente Lückenhaftigkeit auf. Im Hauptteil werden die Tatbestandsmerkmale ausführlich interpretiert. Dabei zeigen sich erhebliche handwerkliche Defizite bei der Ausgestaltung der Tatbestände, die z.B. dazu führen, dass § 265c StGB letztlich ohne Anwendungsfall bleibt.
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