Die öffentliche Forderung nach dem Rücktritt des Managements oder der Reduzierung seiner Vergütung gehört in den USA zum Standardrepertoire von Hedge-Fonds und anderen Finanzinvestoren. In Deutschland steht diese Entwicklung erst am Anfang. In dem nachfolgenden Beitrag wird untersucht, ob der Aufsichtsrat auf ein solches Verlangen Vorstandsmitglieder entlassen oder deren Vergütung herabsetzen darf. Hieran anknüpfend wird die für die Praxis wichtige Frage behandelt, ob sich die Aktiengesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat, oder Vorstandsmitglieder gegenüber Aktionären und Dritten verpflichten können, derartige Maßnahmen vorzunehmen.
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