Früher wurde über Konzerne vor allem auf der Bühne des Gesellschaftsrechts diskutiert. Nach wie vor besteht hieran Bedarf. Hinzugekommen ist in jüngster Zeit die Aufmerksamkeit anderer Rechtsgebiete. Sie versuchen Antworten darauf zu finden, wie Konzerne anstelle von Einzelunternehmen sich in dem von diesen Rechtsgebieten geregelten Lebensbereichen verhalten. Anforderungen an Konzerne werden verstärkt dadurch bestimmt, dass haftungsträchtige Szenarien aufgezeigt werden. Das betrifft das Kartellrecht, insbesondere nach jüngsten Änderungen im Zuge der 9. GWB-Novelle und sonstiges Straf- und öffentliches Recht, durch welches verhindert werden soll, dass Rechtsverstöße begangen werden. Erkannt werden muss auch, dass fehlerhafte Abläufe in der Unternehmensorganisation – wie etwa aktuell der sog. “VW-Abgasskandal“ – sich nicht ohne eine Berücksichtigung ihrer Konzerndimensionalität rechtlich zutreffend behandeln lassen. Der Beitrag verschafft hierüber einen Überblick.
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