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Aufsichtsratswahlen und Aufsichtsratsbeschlüsse

  • Autores: Cornelius Simons
  • Localización: Die Aktiengesellschaft, ISSN 0002-3752, Nº. 20, 2017, págs. 743-749
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Die kommentierte Entscheidung betrifft einen wirtschaftlich und politisch bedeutsamen, in der Öffentlichkeit breit diskutierten Sachverhalt, nämlich die Schließung der 52 Jahre alten, zwischenzeitlich 22.000 Arbeitnehmer beschäftigenden Opel-Produktion in Bochum. Vor dem LG Darmstadt gerichtsanhängig geworden ist der Beschluss des Aufsichtsrats der Adam Opel AG, den Vorstand zur Ausarbeitung und Verhandlung eines entsprechenden Schließungsplans zu ermächtigen. Der Kläger, Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmerseite und zugleich Betriebsratsvorsitzender des Bochumer Opel-Werks, begehrte hiergegen die Feststellung, dass der Beschluss entgegen dem vom Vorsitzenden angenommenen 10:9-Votum richtigerweise nicht gefasst (sondern abgelehnt) wurde, hilfsweise dass er nichtig sei. So selten in der Praxis die gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Aufsichtsrats im Allgemeinen ist, so ungewöhnlich ist auch seine konkrete prozessuale Einkleidung, die sich nur im Hilfsantrag als die in derlei Fällen übliche Beschlussmängelklage zeigt.


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