Berlin, Stadt, Alemania
Der Beitrag überprüft anlässlich der Revision der §§ 2a, 13 VermAnlG kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode, ob die Große Koalition ihr Versprechen aus dem Jahre 2013 gehalten hat, einen verlässlichen (und zukunftsfähigen) Rechtsrahmen für neue Finanzierungsformen wie das Crowdinvesting zu schaffen. Dazu gibt der Aufsatz u. a. einen Überblick über die Regulierung des equity crowdfunding im Vereinigten Königreich und lotet aus, inwieweit der deutsche Gesetzgeber aufgrund EU-weiter Regulierung einen Grund haben könnte, die gegenwärtige Regelung noch einmal zu ändern. Das Ergebnis: Schon wegen der Neuregelungen, die ab Juni 2019 aufgrund der generalüberholten EU-Prospekt-VO anstehen, kommt der Gesetzgeber nicht umhin, die Ausnahme von der Prospektpflicht in § 2a VermAnlG noch einmal anzupassen. Er sollte dies zum Anlass nehmen, eine mutige Neuregelung zu verabschieden, die das deutsche Recht dem Recht des Vereinigten Königreichs annähert.
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