Schließen sich die Gläubiger bewusst für den Fall der Schuldnerinsolvenz zusammen, um ihre konkurrierenden Kreditsicherungsinteressen bestmöglich zur Geltung zu bringen, bilden sie häufig einen Sicherheitenpool. Dessen Tauglichkeit für den beabsichtigten Zweck ist durch eine schon einige Zeit zurückliegende BGH-Entscheidung in Zweifel geraten. Die Kreditwirtschaft war alarmiert. Es wurden alternative Modelle entwickelt, um wieder „festen Boden unter den Füßen“ zu gewinnen. In letzter Zeit hat sich die Lage merklich entspannt. Ob dies daran liegt, dass die Aufregung unbegründet war, oder daran, dass die Alternativen „greifen“, soll in dem nachfolgenden Beitrag untersucht werden.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados