Im Rahmen der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurden u.a. die Regelungen zur GmbH-Gesellschafterliste geändert. Danach ist in der Gesellschafterliste auch die prozentuale Höhe der Beteiligung der einzelnen Gesellschafter anzugeben. Zudem wurden die erforderlichen Angaben zu den Gesellschaftern, die bisher nur natürliche Personen im Auge hatten, auf juristische Personen und andere Gesellschaften erweitert. Die Änderungen sind bereits am 26.6.2017 in Kraft getreten und bereiten der Praxis nicht unerhebliche Schwierigkeiten.
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