Der BFH hat die Konsequenzen aus der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts für § 17 EStG gezogen. Die Rechtsprechung kehrt zum handelsrechtlichen Verständnis des Anschaffungskostenbegriffs zurück. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Gründe für diesen radikalen Neubeginn sprachen.
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