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Einziehung und Vermögensarrest im Steuerstrafverfahren

  • Autores: Arne Rettke
  • Localización: Wistra: Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, ISSN 0721-6890, Nº. 11, 2017, págs. 417-421
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Der Gesetzgeber hat die strafrechtliche Vermögensabschöpfung reformiert und die Einziehung von Taterlangtem als im Grundsatz zwingende Folge von Straftaten, durch oder für die der Täter etwas erlangt hat, vorgesehen. Der Verfasser untersucht für das Steuerstrafverfahren die eng gefassten Möglichkeiten, von einer Einziehungsanordnung abzusehen, und legt dar, dass zukünftig regelmäßig die Einziehung noch offener hinterzogener Steuern anzuordnen sein wird. Vorläufige Sicherungsmaßnahmen in Form des strafprozessualen dinglichen Arrests wurden in der Vergangenheit im Steuerstrafverfahren in den verschiedenen Bundesländern in höchst unterschiedlichem Umfang genutzt. Hinsichtlich des nunmehr Vermögensarrest genannten Instruments legt der Verfasser dar, dass ein Arrestgrund nicht mehr erforderlich ist, sondern insoweit ausschließlich die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen ist. Schließlich geht der Verfasser auf die Regelung des § 111h Abs. 2 S. 2 StPO ein, der im Wege der Auslegung der Finanzverwaltung einen umfassenden Zugriff auf das gesicherte Vermögen gewährt.


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