Der Beitrag beleuchtet die jüngsten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und untersucht, zu welchen straf- und bußgeldrechtlichen Sanktionsrisiken die Änderungen führen. Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass das grundsätzlich erwünschte und wirtschaftlich sinnvolle Tätigwerden auf Grundlage von Werk- und Leiharbeitsverträgen bewusst erschwert und mit gravierenden Risiken auch für grundsätzlich redlich agierende Akteure ausgestattet wurde. Insbesondere durch den Wegfall der sog. Fallschirmlösung ist die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung der illegalen Arbeitnehmerüberlassung nunmehr gleichgestellt, so dass Sanktionsrisiken nur durch die Installation geeigneter Compliance-Maßnahmen begegnet werden kann.
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