Bei der strafrechtlichen Beurteilung von Plagiatsverkäufen stellt sich neben möglicher Straftaten nach den §§ 143 ff. MarkenG auch die Frage nach einer Verwirklichung des Betrugstatbestands (§ 263 StGB). Das zentrale Problem, das sich dabei stellt, liegt in der Bestimmung des Vermögensschadens, der dem Käufer eines Plagiats entstanden sein könnte. Diese bislang nur wenig diskutierte Problematik greift der Verfasser auf und stellt verschiedene Ansätze vor, wie und in welcher Höhe ein Schaden ermittelt werden könnte, und unterbreitet einen praxistauglichen Vorschlag.
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