In einer aktuellen Entscheidung hat der II. Senat des BGH die grundlegende Frage geklärt, ob zur Abgrenzung von Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit auch solche Verbindlichkeiten einzubeziehen sind, die in den nächsten drei Wochen fällig werden. Der Beitrag würdigt den Stand der Dogmatik zur Abgrenzung von Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung, geht ausführlich auf die Entscheidung des BGH und damit verbundene Fragen ein und stellt neue Probleme vor.
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