Bereits mit der Entscheidung II R 51/12 hatte der BFH die “aggressiven“ RETT-Blocker für wirkungslos erklärt. Die Finanzverwaltung belegte die Entscheidung überraschend mit einem (partiellen) Nichtanwendungserlass. Parallel trieb das FG Berlin-Brandenburg einen weiteren Fall vor den BFH. Auch das FG ging davon aus, dass “aggressive“ RETT-Blocker eine Anteilsvereinigung nicht verhindern. Diese Auffassung bestätigt der BFH nun.
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