Die Anwendung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags nach § 8d KStG bei einem schädlichen Beteiligungserwerb i.S.d. § 8c KStG ist antragsgebunden. Der Antrag ist nach § 8d Abs. 1 S. 5 KStG “in der Steuererklärung“ zu stellen. Diese Formulierung stellt den Rechtsanwender vor das Problem, wie das Wahlrecht form- und fristgerecht auszuüben und ggf. zu widerrufen ist. Der Beitrag untersucht dies aus verfahrensrechtlicher Sicht und kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Antragstellung sowie der Widerruf in einer berichtigten Steuererklärung unzulässig sind.
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