Der Steuergesetzgeber hat Ende 2013 – also vor rund viereinhalb Jahren – mit §§ 4f, 5 Abs. 7 EStG zwei hochproblematische bilanzsteuerliche Sondernormen geschaffen, die eine vorgezogene Realisierung stiller Lasten entgegen der Rechtsprechung des BFH bei entgeltlichen Schuldübertragungen im Fiskalinteresse abmildern bzw. verteilen sollen. Beide Rechtsnormen stecken “voller Tücken“. Das BMF hat nun am 30.11.2017 (BStBl. I 2017, 1619) eine norminterpretierende Verwaltungsanweisung zu beiden Vorschriften publiziert, die einerseits zur Rechtsklarheit bei den betroffenen Unternehmen beiträgt, andererseits aber auch eine Reihe stark restriktiver Auffassungen vor allem im Bereich betrieblicher Altersversorgung deutlich macht. Schließlich fehlen zu wichtigen Anwendungsbereichen beider Normen klarstellende Aussagen. Der Beitrag arbeitet die Kernaussagen des BMF-Schreibens für die Praxis heraus, weist auf seine diversen Schwachstellen hin und gibt Gestaltungshinweise zum Umgang mit dem Erlass.
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