Bei der Umwandlung einer AG in eine GmbH stellt sich praktisch die Frage, ob von der AG gehaltene Eigenaktien eine Umwandlungssperre begründen, da die Übernahme eigener Geschäftsanteile durch die GmbH bei einer Neugründung ausgeschlossen ist. Rechtssicher umgehen lässt sich das Problem durch die Einziehung der Eigenaktien vor der Umwandlung. Nach hier vertretener Ansicht stehen Eigenaktien der AG einer Umwandlung in eine GmbH indes nicht entgegen. Entscheidendes Argument hierfür ist, dass aufgrund der strengeren Regularien des Aktienrechts insoweit kein Bedarf für die sinngemäße Anwendung des Gründungsrechts nach § 197 S. 1 UmwG besteht.
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