Der für die 19. Legislaturperiode vorgesehene Koalitionsvertrag sieht vor: „Wir werden das AGB-Recht für Verträge zwischen Unternehmen auf den Prüfstand stellen mit dem Ziel, die Rechtssicherheit für innovative Geschäftsmodelle zu verbessern. Kleine und mittelständische Unternehmen, die Vertragsbedingungen ihres Vertragspartners aufgrund der wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse faktisch akzeptieren müssen, sollen im bisherigen Umfang durch das AGB-Recht geschützt bleiben“ (S. 133). Diese politische Forderung der Koalitionsparteien zielt darauf ab, alle Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) weiterhin im Rahmen der bisherigen AGB-Kontrolle zu schützen. Das aber sind – bezogen auf die Messgröße der Umsatzsteuer – 99,7 %, weil sie weniger als 500 Beschäftigte und weniger als 50 Mio. € Umsatz haben. Die von der Koalition angestrebte Reform des AGB-Rechts nach Erledigung des Prüfauftrages soll sich also – jedenfalls nach dem Verständnis des Verfassers – nur darauf beziehen, dass für „innovative Geschäftsmodelle“ der Großindustrie ein AGB-Recht entwickelt wird, welches eine größere Rechtssicherheit entfalten soll als dies bisher der Fall ist.
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