Nachdem die EU-Kommission ihren Verordnungsvorschlag zur Societas Privata Europaea (SPE) zurückgezogen hatte, unternahm sie mit ihrem Richtlinienvorschlag zu einer Societas Unius Personae (SUP) einen erneuten Versuch, das europäische Gesellschaftsrecht weiter zu harmonisieren und insbesondere für KMU attraktiv zu gestalten. Dieser Vorschlag ist nunmehr – insbesondere aufgrund der Gefahr der Aushöhlung von Mitbestimmungsregeln – gescheitert. Dies gibt Raum für einen erneuten Vorstoß im Sinne einer fortentwickelten SPE 2.0, wobei hier zunächst weitere Vorarbeiten Deutschlands sowie anderer Mitgliedstaaten und auch der Wissenschaft empfehlenswert erscheinen, um die EU-Kommission für einen Vorschlag in diesem Sinne zu gewinnen
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