Unter den ungeklärten Fragen der Gründerhaftung der Gesellschafter der (Vor-) GmbH steht nach wie vor das Thema der Innen- oder Außenhaftung im Vordergrund. Es gibt aber auch weitere derartige Fragen, die insbesondere die Vorbelastungshaftung der Gesellschafter der (nachträglich) in das Handelsregister eingetragenen Gesellschaft betreffen. Dazu gehören der Zeitpunkt, in dem das Vermögen der Gesellschaft ihrer Stammkapitalziffer entsprechen muss, das Erfordernis der Zustimmung der Gesellschafter zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit als Haftungsvoraussetzung, die Maßgeblichkeit der Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften, das Verhältnis zur Haftung der Gesellschafter gemäß § 9 GmbHG sowie die Einzelheiten der Feststellung der Höhe der Haftung und der Darlegungs- und Beweislast.
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