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Resumen de Initial Coin Offerings - Ein Fall für das Kapitalmarktrecht?

Peter Zickgraf

  • Bei Initial Coin Offerings (ICOs) handelt es sich um ein recht neues Phänomen, bei dem (junge) Unternehmen durch Ausgabe sog. Tokens versuchen, Kapital einzuwerben. Angesichts des starken Wachstums dieses Marktes haben zahlreiche Aufsichtsbehörden Stellungnahmen zu ICOs veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund behandelt der Beitrag die Frage, ob die angebotenen Tokens als Wertpapiere i.S.d. deutschen und europäischen Kapitalmarktrechts zu qualifizieren sind und daher die Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts bestehen kann. Für die Beantwortung dieser Frage kommt es auf die Rechte der Anleger an, die mit dem jeweiligen Token verbunden sind: Während Investment-Tokens stets als Wertpapiere zu qualifizieren sind, kommt dies für reine Currency-Tokens in keinem Fall in Betracht. Hinsichtlich Utility-Tokens muss für jeden Einzelfall anhand der objektiven Funktion des jeweiligen Utility-Token unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände entschieden werden, ob es sich um ein Wertpapier handelt.


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