An der Schnittstelle von Insolvenz-, Gesellschafts- und Prozessrecht tauchen nicht selten ungewohnte prozessuale Fragen auf, die gesetzlich keine nähere Regelung erfahren haben. In solchen Fällen sehen sich die gerichtliche und anwaltliche Praxis vor die Herausforderung gestellt, praktisch handhabbare und dennoch dogmatisch stringente Lösungen zu finden, die den Besonderheiten, die in solchen Gemengelagen auftreten, hinreichend Rechnung tragen. Dies gilt vor allem auch für die Auswirkungen der Beendigung des Insolvenzverfahrens auf den rechtshängigen Zivilprozess, die in dem vorliegenden Aufsatz näher ausgeleuchtet werden sollen. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf den Auswirkungen der Beendigung des Insolvenzverfahrens auf Klagen nach §§ 179 ff. InsO und der Frage, inwieweit bereits vor Verfahrensbeendigung prozesstaktische Weichen zu stellen sind und gestellt werden können, um einen möglichst reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
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