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Die Einberufung einer Hauptversammlung nach Insolvenzeröffnung und die Kostenfrage

  • Autores: Christoph Thole
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 39, Nº. 33, 2018, págs. 1565-1570
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Bisher ist nicht vollständig geklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Aktionärsminderheit nach Insolvenzeröffnung über § 122 AktG eine Einberufung der Hauptversammlung erwirken kann. Es ist offensichtlich, dass sich eine solche Einberufung im laufenden Insolvenzverfahren und insbesondere im Falle eines Insolvenzplans als Störfaktor erweisen kann. Auch die Frage, ob die Masse die Kosten für die Hauptversammlung tragen muss, ist bisher kaum beleuchtet. Die Thematik erfährt besondere Aktualität durch einen Beschluss des OLG München vom 14. 5. 2018 (ZIP 2018, 1038), der eine Aktionärsminderheit zur Einberufung einer Hauptversammlung gem. § 122 Abs. 3 AktG ermächtigte, die Kostenfrage aber offenließ. Der Beitrag zeigt die Problemlage auf und versucht sich an deren Lösung.


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