In der Insolvenz der Kommanditgesellschaft gehört die Prüfung, ob Ansprüche gegen Kommanditisten bestehen, zum Pflichtprogramm eines jeden Insolvenzverwalters. Ein hoher Massezufluss ist aufgrund der Haftungsbeschränkung von Kommanditisten jedoch regelmäßig nicht zu erwarten – so die Rechtstheorie nach §§ 170 ff. HGB. Bei Kapitalanlage- und Fondsgesellschaften mit einer Vielzahl von Kommanditisten kann dies in der Praxis durchaus anders sein. Die Kommanditistenhaftung führt in diesen Fällen nicht selten zu einer substantiellen Anreicherung der Insolvenzmasse. Aus diesem Grund lohnt sich der Blick auf den folgenden (vereinfacht dargestellten) Sachverhalt, der Gegenstand mehrerer parallel gelagerter, erfolgreicher Klagen eines Insolvenzverwalters war.
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