Die Frage nach der Publizität oder Autorisierung von Geschäften einer Corporation mit einem oder mehreren ihrer Directors oder Officers wird im Recht einer Delaware Corporation schon seit über 60 Jahren durch Gesetzesnormen bestimmt. Das deutsche Aktiengesetz verfügt bislang noch nicht über eine das Offenlegungs- wie Zustimmungsverfahren zu Geschäften einer Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder Aufsichtsrats regelnde Vorschrift. Mit dem Entwurf einer solchen ist der deutsche (Reform-)Gesetzgeber allerdings gegenwärtig befasst, weil er für Zwecke der Umsetzung der modifizierten Aktionärsrechterichtlinie dafür zu sorgen hat, dass den darin befindlichen Vorgaben und Empfehlungen zur Corporate Governance auch in Bezug auf Geschäfte einer börsennotierten Gesellschaft mit nahestehenden Personen oder Unternehmen entsprochen wird. Der Beitrag zeigt auf, dass es sich als lohnenswert erweist, bei der Gestaltung der neuen Normen einen Blick auf das Delaware Corporation Law zu wagen, sofern das hiesige Aktiengesetz hinter den Richtlinienvorgaben oder -Empfehlungen zurückbleiben sollte.
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