Über die Bildung einer sog. Ersatzfirma nach Firmenveräußerung durch den Insolvenzverwalter wird seit Jahrzehnten gestritten. Durch zwei aktuelle obergerichtliche Entscheidungen ist der Streit neu entfacht. Während die Argumente in Bezug auf die Fragen nach der Notwendigkeit und der Kompetenz zur Ersatzfirmenbildung bereits erschöpfend ausgetauscht sein dürften, sind die praktischen Implikationen bislang weniger beleuchtet. Der Beitrag widmet sich diesem Aspekt. Dabei wird sich zeigen, dass die praktischen Implikationen wichtige Rückschlüsse auf die dogmatischen Grundfragen ermöglichen.
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