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Resumen de Umstrukturierungen unter Beteiligung der öffentlichen Hand in private Rechtsformen und umgekehrt

Heribert Heckschen

  • Die Umstrukturierung von Unternehmen der öffentlichen Hand in private Rechtsformen hat eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die Praxis. Wenn auch materielle Privatisierungen zuletzt eher rückläufig waren, so werden doch immer noch vielfach sog. formelle Privatisierungen durchgeführt. Zielrechtsträger ist in aller Regel eine GmbH. Die Ausgliederung aus dem Vermögen der öffentlichen Hand bietet große Vorteile gegenüber anderen Umstrukturierungsformen, wie z.B. der Sachgründung, da hier die partielle Gesamtrechtsnachfolge greift. Gegenüber dem Formwechsel liegt der entscheidende Unterschied darin, dass hier keine gesonderten gesetzlichen Maßnahmen auf Bundes- oder Landesebene erforderlich sind.


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