Die Furcht vor einer Aushöhlung der deutschen Unternehmensmitbestimmung war einer der wesentlichen Gründe für das Scheitern der bisherigen Bemühungen, der SE in Gestalt der Societas Privata Europaea (SPE) eine weitere supranationale Rechtsform an die Seite zu stellen und damit die Bedürfnisse der Praxis nach einer “Europa-GmbH“ mit geschlossenem Gesellschafterkreis zu befriedigen. Ein erneute rechtspolitische Initiative kann nur Erfolg haben, wenn sie für das Thema Mitbestimmung eine konsensfähige Lösung anzubieten hat.
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