Die Kontroverse über die Anteilswegverschmelzung zugunsten des Scheingesellschafters ist vielseitig und bislang nicht abgeschlossen. Der Beitrag befasst sich mit einer weiteren Konstellation der potenziellen Anteilswegverschmelzung. Neben der Struktur und der umwandlungsrechtlichen Legalität der Wegverschmelzung beim sog. down stream merger werden die Sekundärrechte des Scheingesellschafters untersucht.
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