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Resumen de Musterfeststellungsklageverfahren und einheitliche Tatsachenfeststellung

Lukas Beck

  • Regierung und Gesetzgeber haben große Anstrengungen unternommen, eine allgemeine zivilprozessuale Musterfeststellungsklage auf den Weg zu bringen. Das Gesetz zur Einführung datiert auf den 12. 7. 2018 (BGBl I 2018, 1151) und tritt weitgehend zum 1. 11. 2018 in Kraft. Im Gesetzgebungsverfahren geäußerte Kritik wurde kaum aufgegriffen. Der vorliegende Beitrag plädiert dafür, im Zuge künftig anfallender Änderungen auch zu überdenken, ob das Gesetz genügt, um die Tatsachengrundlagen gleichgelagerter Fälle einheitlich festzustellen. Das spitzt sich auf die Frage zu, unter welchen Voraussetzungen ein in einem Musterklageverfahren eingeholtes Sachverständigengutachten sinnvoll für alle Beteiligten genutzt werden kann.


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