Für das GmbH-Konzernrecht sind bereits die rechtlichen Grundlagen umstritten. Für eine rechtssichere Einordnung der GmbH im Unternehmensverbund fehlen spezifische Vorschriften wie §§ 291 ff. AktG, woraus sich die entsprechende Anwendung dieser aktienrechtlichen Normen ergibt. Allerdings ist keine einheitliche Linie in der Frage erkennbar, welche Regelungen des Aktienkonzernrechts auf die GmbH analog anwendbar sein sollen und welche nicht. In diesem Beitrag wird der Verlustausgleichsanspruch der beherrschungsvertraglich gebundenen GmbH, der überwiegend ohne Weiteres aus § 302 Abs. 1 AktG analog hergeleitet wird, im Koordinatensystem des allgemeinen Gesellschaftsrechts und des bürgerlichen Rechts untersucht.
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