Die Pflicht eines Emittenten zur Veröffentlichung von Insiderinformation kann zu einer Selbstbelastung gegenüber staatlichen Behörden führen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Unternehmen das aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG hergeleitete Recht auf Selbstbelastungsfreiheit nicht in Anspruch nehmen. Es stehen Emittenten aber andere rechtliche Grundlage zur Verfügung. Der Beitrag geht der Frage nach, wie das Recht auf Selbstbelastungsfreiheit auf das Recht eines Emittenten einwirkt, von der Veröffentlichung einer Insiderinformation abzusehen.
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