Die Marktmissbrauchsverordnung hat ein periodisches Handelsverbot für Führungskräfte vor der Veröffentlichung wichtiger Finanzberichte eingeführt. Der Beitrag geht der Frage nach, ob bei Verstößen gegen das Handelsverbot dem Emittenten ein zivilrechtlicher Gewinnherausgabeanspruch zusteht, wie dies insbesondere das US-amerikanische Recht vorsieht. Obwohl nach deutschem Bereicherungsrecht an sich kein Anspruch bestünde, erfordert das vorrangige Unionsrecht eine erweiternde Auslegung der Eingriffskondiktion, die dem Emittenten eine Gewinnabschöpfung zur Durchsetzung eines durch die Marktmissbrauchsverordnung verliehenen individuellen Rechts ermöglicht.
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