Landkreis Konstanz, Alemania
Die Mitbestimmung von Arbeitnehmern im Aufsichtsrat war in den letzten Jahren Gegenstand nicht nur rechtswissenschaftlicher Debatten, sondern auch zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen im Rahmen von Statusverfahren nach § 98 Abs. 1 AktG. Der vorliegende Beitrag behandelt einen Teilaspekt dieser Verfahren: die mitbestimmungsrechtliche Sonderbehandlung sog. Altgesellschaften gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DrittelbG. Er analysiert die Grenzen des Anwendungsbereichs dieser Vorschrift und zeigt Strategien auf, wie sich in der Praxis die Drittelmitbestimmung im Aufsichtsrat von Altgesellschaften vermeiden lässt.
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