Rüdiger Theiselmann, Alexander Verhoeven
In den vergangenen Jahren haben verschiedene deutsche Unternehmen ihre finanzielle Restrukturierung in England im Wege eines „Scheme of Arrangement“ (SoA) umgesetzt. Durch derartige außerinsolvenzliche Vergleiche vor dem britischen High Court of Justice konnten sich in der Vergangenheit beispielsweise Tele Columbus, Rodenstock, Primacom und APCOA zu einem erheblichen Teil entschulden. Dieser Beitrag beleuchtet das SoA aus insolvenzrechtlicher Sicht im Hinblick auf die Pflichten der deutschen Geschäftsleitung des krisenbefangenen Unternehmens.
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