Eines der Ziele des MoMiG war es, die GmbH-Gründung zu vereinfachen, unnötige Gründungshemmnisse zu beseitigen und das Eintragungsverfahren zu beschleunigen. 10 Jahre später haben sich die meisten der Regelungen in der Praxis bewährt. Teilweise muss man konstatieren, dass Regelungen, wie z.B. die mit § 9c GmbHG normierte eingeschränkte Prüfungspflicht des Handelsregisters bei der Sachgründung, keine Bedeutung in der Praxis erlangt haben.
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