Gesetz die Höhe des Mindeststammkapitals unverändert ließ, haben die Neuregelungen der verdeckten Sacheinlage und des Hin- und Herzahlens sowie die erleichterte Gewährung von Darlehen an die Gesellschafter das Prinzip eines effektiven Kapitalschutzes in Zweifel gezogen. Die hier vorgelegte Zwischenevaluation des modernisierten Kapitalschutzsystems der GmbH fällt daher kritisch aus. Allein die Änderungen im Bereich der Bildung von Geschäftsanteilen kann nach einer Dekade als gelungen angesehen werden.
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