Mit dem MoMiG hat der Gesetzgeber das Eigenkapitalersatzrecht abgeschafft und dessen gläubigerschützende Funktion im Schwerpunkt in das Insolvenzanfechtungsrecht verlagert. Die Rechts(fort)entwicklung des Eigenkapitalersatzrechts hatte einen Komplexitätsgrad erreicht, der die Rechtsanwendung und die Abschätzung der Rechtsfolgen für das unternehmerische Handeln in einem Maße erschwerte, das nicht mehr hinnehmbar war. Der Beitrag setzt sich mit den Konsequenzen des reformierten Rechts der Gesellschafterleistungen differenziert auseinander.
© 2001-2025 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados