Die zivilrechtlichen Rahmenbedingungen von Gesellschafterdarlehen und -bürgschaften wurden durch das MoMiG grundlegend geändert. Seither ist die steuerliche Behandlung eines insolvenzbedingten Ausfalls von Forderungen aus Gesellschafterdarlehen und -bürgschaften ständiger Gegenstand der steuerrechtlichen Diskussion. Der BFH hat in seinem ersten Urteil zur Rechtslage nach dem Inkrafttreten des MoMiG die bisherigen Rechtsprechungsgrundsätze aufgegeben und neue Grundsätze formuliert. Der Beitrag nimmt die Entscheidung des BFH vom 11.7.2017 (IX R 36/15) in den Blick, zeigt zahlreiche offene Fragen auf und fügt weitergehende Überlegungen an.
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