Die Erfassung des sogenannten Anschleichens bzw. des Hidden Ownership im Rahmen der Mitteilungspflichten war in den letzten Jahren ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers und der BaFin. Für die in diesem Zusammenhang relevanten Instrumente mit vergleichbarer wirtschaftlicher Wirkung nach § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG zeigt die BaFin in ihrer jüngeren Verwaltungspraxis insbesondere bei Vorerwerben ein sehr weites Verständnis. Der Beitrag untersucht, inwiefern Vorerwerbe tatsächlich als Instrumente mit vergleichbarer wirtschaftlicher Wirkung nach § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG erfasst werden können und hinterfragt die aktuelle Verwaltungspraxis der BaFin.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados