Die Europäische Kommission hat im April dieses Jahres auf Drängen des Europäischen Parlaments einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern vorgelegt. Der Entwurf befindet sich gegenwärtig in der parlamentarischen Beratung. Es zeichnet sich bereits ab, dass das Parlament beim Hinweisgeberschutz noch deutlich über den Kommissionsvorschlag hinausgehen will. Dies geht freilich zu Lasten der von der Meldung betroffenen Personen, deren Interessen schon im Kommissionsvorschlag eher stiefmütterlich behandelt werden. Der Beitrag stellt den Kommissionsvorschlag vor und beleuchtet ausgewählte und besonders problematische Aspekte der beabsichtigten Regelung vor dem Hintergrund der aktuellen parlamentarischen Debatte.
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