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Resumen de Zur Substitution der notariellen Beurkundung bei Umwandlungsvorgängen

Joachim Tebben

  • Zur viel diskutierten Frage, ob bei Verschmelzungen nach dem deutschen Umwandlungsgesetz die gesetzlich vorgesehene Beurkundung von Verschmelzungsvertrag und Verschmelzungsbeschluss auch ein ausländischer Notar wirksam vornehmen könne, ist jetzt erstmals eine obergerichtliche Entscheidung ergangen. Das KG hat entschieden, die Frage der Form bestimme sich nicht nach dem Recht am Ort der Beurkundung, sondern nach dem Wirkungsstatut, also deutschem Recht. Dem genüge jedoch die Beurkundung durch eine Notarin mit Amtssitz in Basel/Schweiz, weil eine solche Beurkundung der durch einen deutschen Notar gleichwertig sei. Damit bejaht das KG für die Verschmelzung die Substitution des Notars durch ausländische Funktionsträger. Der Beitrag setzt sich mit dieser Entscheidung kritisch auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass das umwandlungsrechtliche Beurkundungserfordernis nach seinem Sinn und Zweck von vornherein der Substitution nicht zugänglich ist.


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